Kegelspalter sind leistungsfähige Maschinen, die das Spalten von Holzstämmen effizient und kräfteschonend ermöglichen – ob bei der Hackschnitzelproduktion, im Forst oder Privat.
Doch immer wieder gibt es Unsicherheiten rund um ihre Zulässigkeit, besonders hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen und des Unterschieds zwischen hydraulischen und handbeschickten Modellen.
In diesem Beitrag bringen wir Klarheit auf Basis geltender Vorschriften, technischer Fakten und der gängigen Praxis im deutschsprachigen Raum – speziell in Österreich und Deutschland.
Unterschied: Hydraulische vs. handbeschickte Kegelspalter
🔧 Hydraulische Kegelspalter:
Diese Geräte werden als Anbauwerkzeuge an Trägerfahrzeugen (z. B. Traktoren, Bagger oder Lader) betrieben und über Hydrauliksysteme angetrieben.
Beispiel: Walk Kegelspalter PRO 250 – für professionelle Anwendungen.
Vorteile und Merkmale:
- Bedienung komplett vom Fahrzeug aus
- Keine Handzuführung – damit sicherer
- Vielseitig einsetzbar, hohe Spaltleistung
- Auch für verwachsenes und schweres Material geeignet
Rechtlicher Status:
✅ Zugelassen, auch im gewerblichen Bereich – unter Einhaltung der Maschinenrichtlinie (EU 2006/42/EG) und geltender Unfallverhütungsvorschriften.
⚠️ Handbeschickte Kegelspalter
Diese Modelle werden meist über einen Elektromotor oder die Zapfwelle eines Traktors betrieben und
manuell mit Holz beschickt. Der Bediener führt das Holzstück direkt an den rotierenden Spaltkegel.
Rechtlicher Status:
⛔ Im gewerblichen Bereich verboten – laut Maschinenrichtlinie und ständiger Rechtsprechung des deutschen Bundesarbeitsgerichts sowie der AUVA in Österreich.
☑️ Im privaten Bereich nicht ausdrücklich verboten, jedoch sehr bedenklich.
Die meisten Hersteller empfehlen dringend, auf handgeführte Modelle zu verzichten.
Hintergrund:
Die größte Gefahr besteht bei Rückschlägen sowie dem „Einziehen“ von Händen oder Kleidung in den rotierenden Kegel – das Verletzungsrisiko ist hoch. Hier gelten strenge Maßstäbe beim Arbeitsschutz.
Was ist erlaubt – und unter welchen Bedingungen?
✅ Zulässig – unter folgenden Voraussetzungen:
Für hydraulische Anbau-Kegelspalter gelten folgende Bedingungen für legalen und sicheren Einsatz:
- Nur für die vorgesehene Anwendung: Spalten von Baumstämmen, Ästen und grobem Holz. Kein Heben, Rollen oder Transport von Holzstücken!
- Minimierung des Gefahrenbereichs: Kein Aufenthalt von Personen im unmittelbaren Arbeitsbereich (mind. 5 m Abstand empfohlen). 20 Meter Sicherheitsabstand ist übertrieben und in der Praxis nicht vorgeschrieben – wird aber aus Vorsichtsgründen teils genannt.
- Platzsparend, aber kontrolliert einsetzen: Besonders wichtig bei Trägerfahrzeugen mit eingeschränktem Sichtfeld (z. B. Bagger mit Zusatzfunktion).
- Kennzeichnung und CE-Konformität: Geräte müssen nach Maschinenrichtlinie gefertigt, gekennzeichnet und mit einer gültigen CE-Erklärung geliefert sein.
- Sicherer Betrieb durch Fachpersonal: Unterweisung, PSA (Persönliche Schutzausrüstung) und Einhaltung der BGHM-/AUVA-Vorgaben (z. B. keine losen Kleidungsstücke, keine Arbeiten allein).
Fazit: Ja – aber mit Verantwortung
✅ Hydraulische Kegelspalter sind im gewerblichen Einsatz erlaubt – vorausgesetzt, sie verfügen über CE-Kennzeichnung, entsprechen der Maschinenrichtlinie und werden sachgemäß betrieben.
⛔ Handbeschickte Kegelspalter sind für gewerbliche Nutzung unzulässig und auch privat kritisch zu bewerten – sie bergen ein hohes Verletzungsrisiko.
🎯 Wer auf professionelles, sicheres Arbeiten setzt, sollte ausschließlich CE-konforme hydraulische Kegelspalter nutzen. Damit sind sowohl Effizienz als auch Rechtssicherheit gewährleistet – besonders bei Verwendung im gewerblichen Umfeld, in der Hackschnitzelproduktion oder im kommunalen Bereich.
Rechtliche Quellen und Normen (Stand: Juli 2025)
- Maschinenrichtlinie EU 2006/42/EG
- EN ISO 12100:2010 (Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (z. B. DGUV Regel 114-018)
- AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Österreich)
- CE-Kennzeichnung nach EU-Recht
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